AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

von Christoph Posselt und Caterina Schöne


1. Vertragsgestaltung
Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

2. Leistungen des Trainers/Coachs
2.1 Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne erbringen ihre Dienstleistungen selbst und/oder durch freie Mitarbeiter.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-/Coaching-Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne im Einzelnen festgelegt.
2.3  Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne erbringen Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren, Workshops und Coachings.
2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern für den Auftraggeber widerspricht der Berufsethik freier Trainer/Coachs und findet nicht statt.

3. Honorare und Kosten
3.1 Das erste Kontaktgespräch durch Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne ist unentgeltlich.
3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainings/Coaching-Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. 
3.4 Für Coachings können sowohl Tages- als auch Stundenhonorare vereinbart werden.
3.5 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber wird der Einsatz von Co-Trainern berechnet.
3.6 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. 
3.7 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.8 Vor Durchführung der Dienstleistung werden bereits entstandene Kosten sowie 30% des vereinbarten Pauschal-Honorars in Rechnung gestellt. Die restlichen 70% sowie evtl. weitere entstandene Kosten sind nach beendeter Leistung fällig. Die Zahlung hat jeweils ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
Die Teilnehmergebühren für offene Seminare werden vor Durchführung in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug sofort zahlbar, es sei denn, es wurde etwas Anderes vereinbart.
3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt.

4. Sicherung der Leistungen
4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne. 
Das Seminarmaterial trägt ausschließlich die von Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne gestaltete Form (CI). Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3 Der Auftraggeber informiert Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4 Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.5 Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne sind  berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten.
4.6 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, sind Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werde, bemühen sich Christoph Posselt und/oder Caterina Schöne, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so sind zum vereinbarten Honorar lediglich die anfallenden Mehrkosten zusätzlich zu zahlen.
Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen durch den Auftraggeber bis drei Monate vor der Trainingsdurchführung 50 %, bis zu einem Monat 75 % und danach 100 % des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. 
4.7 Bei Absagen von öffentlich ausgeschriebenen Kurz-Seminaren (Abendveranstaltung, 1- bis 4-Tages-Seminare) werden bei einer Absage durch Seminarteilnehmer/Veranstalter bis 4 Wochen vor Kursbeginn 50%, und bis 2 Wochen vorher 75% der Kursgebühr in Rechnung gestellt.

5. Allgemeine Bedingungen
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer/Coachs unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz von Christoph Posselt und Caterina Schöne.

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